MEINE MEINUNG

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle meine Statements aus den Ausgaben des Stadtjournals und den Zeitungen der ÖVP Gleisdorf.

Internetbeitrag vom 13.06.2005

Kinderbetreuung als Verfassungsrecht

Der Ausbau und die Förderung der heimischen Kinderbetreuung ist für alle politischen Bewegungen ein wichtiges Thema. Denn klar ist, dass die vorhandenen Kinderbetreuungsplätze zur rar sind, um z.B. eine Gleichstellung zwischen Mann und Frau, deren Wiedereinstieg in das bzw. ein reales Bestehen im Berufsleben zu erreichen. Die skandinavischen Länder zeigen, was mit einer umfassenden Kinderbetreuung zu bewegen ist. Auch hinsichtlich der Geburtenzahlen.

In der Juni-Ausgabe der SPÖ-Zeitschrift „Steiermark aktuell“ propagiert Landesrat Flecker „Kinderbetreuung als Verfassungsrecht“. Klingt äußerst viel versprechend und unterstützenswert – auf den ersten Blick. Aus dem Folgenden möchte ich jetzt einmal auch jede Parteifärbelung herausnehmen. Wenn man sich die zu diesem Vorstoß korrespondierenden Gesetzesentwürfe zu Gemüte führt, dürfte es vielen, wenn nicht allen Gemeinden ein wenig heiß werden. Warum, das sei hier kurz erläutert:

  • Der Entwurf, der eine Betreuung ab dem 2. Lebensjahr vorsieht, bringt ordentliche Probleme mit sich, da die bestehenden Kindergärten grundsätzlich auf Besuche ab dem 3. Lebensjahr ausgelegt sind. Engpässe sind vorprogrammiert. Außerdem sind die Kindergärten in und um Gleisdorf zumeist ausgelastet. Die Betreuung von 2-jährigen Kindern bedingt darüber hinaus einen wesentlich intensiveren Einsatz an Personal, das nicht zur Verfügung steht.
  • Die im Entwurf geforderte Bereitstellung eines geeigneten Betreuungsplatzes binnen längstens 3 Monaten ist – schlichtweg gesagt – absurd. Wenn z.B. in der Wohnsitzgemeinde kein Platz frei ist, muss irgendjemand entscheiden, wo die Unterbringung erfolgen soll. Dazu muss der Bürgermeister einen ablehnenden Bescheid(!!!) erlassen. Die Bezirksverwaltungsbehörde müsste nach einer Berufung der Eltern gegen den Bescheid des Bürgermeisters im Berufungsverfahren entscheiden, wo das betreffende Kind unterzubringen ist!? Was ist, wenn auch im Umkreis kein Platz vorhanden ist. Wo klagen die Eltern dann ihr Verfassungsrecht ein? Haben sie auf Basis der ablehnenden Bescheide einen Entschädigungsanspruch?
  • Alles schreit nach Abbau der Bürokratie und nach Einsparungen im öffentlichen Bereich. Dieses Gesetz würde – so es beschlossen wird – dazu beitragen, dass dieser Forderung nicht nachgekommen werden kann. Hier wird Bürokratie und das Wiehern des Amtsschimmels geradezu vorsätzlich produziert.
  • Nach den Flecker’schen Überlegungen werden die Gemeinden zur Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen förmlich gezwungen. Wer die topografische und die finanzielle Lage vieler Gemeinden kennt, weiß aber, dass es sein kann, dass eine Errichtung für eine Gemeinde nicht möglich ist (z.B. kein geeignetes Grundstück) und auch in zumutbarer Entfernung der Bedarf nicht gedeckt werden kann. Was dann? Auch wenn das Land die „zwangsweise“ Errichtung in den ersten Jahren stärker fördert, bleiben für die Gemeinden danach nicht unerhebliche Folgekosten. Vor allem bei Errichtung von Kinderkrippen oder Kinderhäusern wird wohl je Gruppe(!) ein Abgang von mehr als € 20.000,- jährlich zu veranschlagen sein. Wie viele Gemeinden können sich die Bedeckung dieses Abganges auf Dauer leisten?

In Summe halte ich einen Vorstoß zur Verbesserung der Kinderbetreuung für sehr, sehr positiv. Die Erreichung dieses Ziels mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen geht aus meiner Sicht aber mit zu vielen negativen Begleiterscheinungen einher, die allesamt zu Lasten der Gemeinden gehen. Gründliches Überlegen und Einbeziehen der Betroffenen tritt hier offenbar zu Gunsten eines medialen Schnellschusses angesichts des nahenden Wahlherbstes in den Hintergrund. Sehr geehrter Herr Landesrat, bitte denken Sie noch einmal darüber nach, bevor Sie dieses Gesetz in den Landtag einbringen.

 
 
 

Osternestsuche

Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni sind alle Wahlberechtigten in Österreich aufgerufen, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments mitzubestimmen. Alle Infos zur Wahl finden Sie zeitgerecht an dieser Stelle und auf gleisdorf.at!

Schon heute bitte ich Sie: Gehen Sie zur Wahl und stärken wir gemeinsam unsere Demokratie!

Finanzhilfe des Bundes

Es wurde lange verhandelt, nun ist es fix. Die Gemeinden werden vom Bund mit 1 Milliarde Euro in Zeiten der Teuerung unterstützt.

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

DANKE!

DANKE, DANKE, DANKE! Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2020 Gleisdorf, in Klammer die Ergebnisse von 2015:

  • ÖVP: 2565 Stimmen (2955), 57,87% (52,50%), 18 Mandate (17)
  • SPÖ: 558 Stimmen (1358), 12,59% (24,13%), 4 Mandate (8)
  • FPÖ: 441 Stimmen (662), 9,95% (11,76%), 3 Mandate (3)
  • GRÜNE: 868 Stimmen (526), 19,58% (9,34%), 6 Mandate (3)

Die Themen 2020 - 2025

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen. Dieses Programm ist ein Ergebnis hunderter Hausbesuche, persönlicher Gespräche, zweier Klausuren und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!