Auf den folgenden Seiten finden Sie alle meine Statements aus den Ausgaben des Stadtjournals und den Zeitungen der ÖVP Gleisdorf.
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Einen Tag nach der letzten Gemeinderatssitzung kam der Brief aus Graz. Genauer gesagt von der Fachabteilung 7A des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, besser bekannt als Aufsichtsbehörde der Gemeinden. Genau diese Abteilung beschäftigte sich mit der Aufsichtsbeschwerde gegen mich, eingebracht von der Lamperti-SPÖ wegen des geplatzten Sting-Konzertes und des nachfolgenden Konkurses der Veranstalterfirma.
Hier nun einige Auszüge dieser heiß erwarteten Erledigung vom 15.10.2008:
„Seitens der Aufsichtsbehörde ist festzuhalten, dass ... Gemeinderats- und Gemeindevorstandsbeschlüsse rechtzeitig zu fassen und erst dann vom Bürgermeister ... zu vollziehen sind. Die Praxis zeigt allerdings, dass des Öfteren in den unterschiedlichsten Gemeinden und aus verschiedensten Gründen eine Beschlussfassung erst nachträglich erfolgt. Dies kann und soll aber nach den Vorgaben der Gemeindeordnung nur eine Ausnahme sein!“
Weiter heißt es: „Faktum ist, dass sich der Stadtrat laut Protokoll am 4.9.2007 mit einer Gegenstimme für das Konzert ausgesprochen und eine Anzahlung von € 96.000,-- beschlossen hat. Es liegt also keine alleinige Entscheidung des Bürgermeisters vor, sondern die eines Kollegialorgans. Im Protokoll ist im Übrigen kein Hinweis enthalten, dass von einem Mitglied des Stadtrates hinsichtlich der Durchführung des Konzertes, aber auch hinsichtlich der formalen Zuständigkeit Bedenken vorgebracht wurden.“
Die Gemeindeaufsicht stellt fest: „Für den Betrag von € 96.000,-- wäre im Sinne des zitierten § 44 eine Zuständigkeit des Gemeindevorstandes anzunehmen, die vertragliche Gesamtsumme betrug allerdings € 240.000,--, wofür jedenfalls die Zuständigkeit des Gemeinderates gegeben gewesen wäre. Laut Stellungnahme des Bürgermeisters waren ... ein Nachtragsvoranschlag und die Einholung eines Gemeinderatsbeschlusses vorgesehen.“
Weiters sollten in Hinkunft rechtzeitige Beschlussfassungen erfolgen und „... von den Mitgliedern des Stadtrates erforderlichenfalls Bedenken wegen der Zuständigkeit noch vor der Sitzung bzw. in einer Sitzung vorgebracht werden.“ Und „Die Gemeindeordnung kennt nicht den Begriff der „mangelnden Sorgfaltspflicht“.“
Auch wenn die Gemeindeaufsicht hier im Zusammenhang formalrechtliche Abläufe kritisiert hat, so bleiben doch einige Kernaussagen über. Nämlich:
Die Lamperti-SPÖ baute ihre diesbezügliche Kampagne intensiv auf. Die Beschwerde wurde in der eigenen SPÖ-Zeitung, auf der Homepage, in einer Presseaussendung und damit im SPÖ-Parteiorgan (Kronenzeitung) verbreitet, auch im kommenden Stadtjournal behandeln die Herren Lamperti und Getto nochmals ausführlich dieses Thema.
Ich habe „nur“ eine Kopie dieser Erledigung der Fachabteilung 7A zur Kenntnisnahme erhalten. Der eigentliche Brief war an den Beschwerdeführer, Herrn Vizebürgermeister Lamperti gerichtet. Nun frage ich mich schon, warum Lamperti & Co die Antwort auf ihre eigene Aufsichtsbeschwerde nicht blitzartig (zumindest im Web) veröffentlichen? Möglicherweise ist man mit dem Ergebnis unzufrieden, mit einem Ergebnis, das sich eigentlich bei Shakespeare anlehnt: Viel Lärm um nichts!
Man darf nun auf die SPÖ-eigene Interpretation gespannt sein. Für mich ist dieses Thema auf jeden Fall beendet.
Vielen DANK!
Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:
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Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!