Die Idee der ökosozialen Marktwirtschaft wurde von Vizekanzler a.D. Josef Riegler geboren. In den letzten 30 Jahren hat sich unsere Marktwirtschaft schrittweise transformiert. Ein weiterer wichtiger Schritt zu einer vertieften ökosozialen Marktwirtschaft wurde nun mit dem Beschluss der ökosozialen Steuerreform gesetzt. Der Ausgleich von ökologischen, ökonomischen und sozialen Interessen steht dabei im Vordergrund. Die ökosoziale Steuerreform bringt gezielte Entlastungen für Familien, ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen.
Entlastung der LeistungsträgerInnen
Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Einkommenssteuerstufe von 35 auf 30 % gesenkt. Gerade für die vielen LeistungsträgerInnen in unserer Gesellschaft eine deutliche Entlastung. Für das Jahr 2022 herrscht rückwirkend ein Mischsteuersatz von 32,5 %. Ebenso wird die Rückerstattung der SV rückwirkend ab Anfang 2021 erhöht. Ein Mitarbeiter-Beteiligungsmodell wird eingeführt, mit dem ArbeitnehmerInnen mit bis zu 3.000 Euro profitieren können.
Unterstützung für Familien
Der Familienbonus ist eine wichtige Errungenschaft für die Familien. Dieser wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag wird der Familienbonus von 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht. Durch diese Erhöhung profitieren Kinder und Familien. Ebenfalls wird der Kindermehrbetrag von 250 Euro auf 450 Euro angehoben. Damit werden Alleinerziehende oder AlleinverdienerInnen, welche keine Einkommenssteuerzahlen, entscheidend entlastet.
Ökologisierung des Steuersystems und regionaler Klimabonus
Die Ökologisierung des Steuersystems ist zukunftsweisend und die Umstellung auf ein ökosoziales Steuersystem ist essenziell dafür. Ein Schritt dabei ist die Einführung der CO2-Bepreisung in Höhe von 30 Euro pro Tonne ab Juli 2022. Im gleichen Schritt wird der regionale Klimabonus in vier Stufen (100 Euro, 133 Euro, 167 Euro, 200 Euro) eingeführt. Dabei gilt eine Staffelung, mit der untersten Stufe für den urbanen Raum, bis hin zur höchsten Stufe für den ländlichen Raum. Für Kinder gibt es einen Aufschlag von 50 % auf den regionalen Klimabonus. Gerade für den ländlichen Raum und für die vielen PendlerInnen, die auf einen PKW angewiesen sind, ist dieser gestaffelte Klimabonus eine entlastende Ausgleichsmaßnahmen.
Weitere Entlastung der ArbeitnehmerInnen ab 2023
Im Jahr 2023 kommt es zu weiteren wichtigen Entlastungen für die arbeitenden Menschen in unserem Land. Mit 1. Juli 2023 wird die 3. Einkommenssteuerstufe von 42 auf 40 Prozent gesenkt. Für das Jahr 2023 gilt ein Mischsteuersatz von 41 %.
Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind in Österreich wesentliche Innovationstreiber. Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform kommt es zu Erleichterungen und Entlastungen für Unternehmen, um gezielt unseren Wirtschaftsstandort zu stärken. So wird die KÖSt. Stufenweise gesenkt. Im Jahr 2023 von 25 auf 24 % und im Jahr 2024 auf 23 %. Der Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 % angehoben und die Wertgrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wird von 800 auf 1000 Euro angehoben. Auch die ökosoziale Komponente fließt in die Stärkung des Wirtschaftsstandortes mit ein. So wird durch den Investitionsfreibetrag ab 2023 10% bzw. 15% bei Investitionen im Bereich der Ökologisierung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. Ebenso kommt eine Härtefallregelung für besonders CO2-intensive Unternehmen. Damit soll eine Abwanderung von Unternehmen durch die CO2-Bepreisung verhindert werden.
Förderung der Bäuerinnen und Bauern
Die Bäuerinnen und Bauern leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie produzieren nicht nur ausgezeichnete Produkte in TOP-Qualität, sondern sie sind auch wesentlich für die Gestaltung unserer heimischen Kulturlandschaft verantwortlich. Als Ausgleichsmaßnahme zur CO2-Bepreisung wird der pauschalierte Agrardiesel wieder eingeführt. Für die Mehrkosten aus der Verwendung von Diesel in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt eine pauschale Entlastung pro Hektar in Abhängigkeit von der Art der bewirtschafteten Fläche. Um den Ausbau der erneuerbaren Energieträger zu verbessern und das Ziel bis 2030 auf 100 % Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu erreichen, wird ein Sonderinvestitionsprogramm für energieautarke Bauernhöfe von 25 Millionen Euro pro Jahr aufgelegt.
Aufgrund der aktuellen Coronakrise wird der Finanzausgleich bis 2023 verlängert. Die Verlängerung ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden weiterhin alle Kräfte in der Krisenbewältigung zu bündeln. Nicht Teil der unveränderten Verlängerung des Finanzausgleichs sind neue Vereinbarungen über die Elementarpädagogik sowie über die Novellierung des Bildungsinvestitionsgesetz. Bei diesen zwei wichtigen Zukunftsthemen wird eine Lösung im heurigen Frühjahr angestrebt.
Mit dem EAG wurde ein wichtiger Meilenstein im Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen. Der Energiemix in Österreich wird aufgrund der starken Rolle der Wasserkraftwerke bereits seit Jahrzehnten von den Erneuerbaren Energieträgern dominiert. In den letzten 20 Jahren sehen wir einen starken Ausbau bei Photovoltaik und Windkraftwerken. Von 2000 bis 2020 hat sich der erzeugte Strom aus Windrädern verhundertfacht. Mit dieser Gesetzesnovelle werden weitere wichtige Weichen für den Ausbau von erneuerbaren Energien beschlossen. Damit soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter forciert werden. Im Detail wurde untern unter anderem Regelungen für gemeinsame Ausschreibungen von Windkraftanalgen und Wasserkraftanlagen festgelegt sowie eine Klarstellung, dass Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sowie Bürgergemeinschaften nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen. Damit wird die Kooperation und Zusammenarbeit im Energiesektor weiter gefördert.
Vielen DANK!
Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:
Transparenz ist für mich eines der wichtigsten Gebote der Politik, der Kommunalpolitik ganz besonders. Und dazu gehören insbesondere gute Informationen aus erster Hand. Diese will ich Ihnen ab nun neben den bestehen Informationskanälen nun noch zusätzlich mit einem niederschwelligen persönlichen WhatsApp-Info bieten.
Wie geht das?
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Also, bleiben wir im Gespräch! In persönlichen Begegnungen oder auch auf den digitalen Wegen.
Mit insgesamt 35 Vorstellungen an 4 Festivaltagen spielen 12 Ensembles aus 6 Nationen für uns. Wie gewohnt, ist auch das 6. Internationale Gleisdorfer Figurentheater Festival hochkarätig und vielseitig!
Wir freuen uns auf Künstlerinnen und Künstler sowie Publikum von nah und fern! Ein Spektakel der Puppenspielkunst, das du nicht versäumen darfst. Lass dich entführen in die magische Welt des Puppentheaters! Sei herzlich willkommen!
Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!
Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen.
Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!