Plenarwoche Dezember 2022

Ein guter Abschluss eines herausfordernden Jahres!

Das Jahr 2022 war, wie auch bereits die letzten Jahre, ein sehr herausforderndes Jahr: Für die Politik, aber vor allem für alle Menschen in unserem Land und weit darüber hinaus.
Gerade deshalb war es so wichtig, dass auch in der letzten heurigen Plenarwoche viele wichtige Beschlüsse gefasst wurden, damit das Jahr 2023 gut begonnen werden kann und die Pläne der Bundesregierung für Land und Leute auf Schiene sind!

Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG)

Die enorm angestiegenen Großhandelspreise haben in den letzten Monaten auch am Endkundenmarkt Turbulenzen ausgelöst: Energieversorger sind aus dem Markt ausgetreten, haben Produkte gänzlich vom Markt genommen oder Verträge in Folge von Widersprüchen gegen Preiserhöhungen gekündigt.
Die Folge war, dass Energielieferverträge mit Endverbrauchern teilweise massenhaft gekündigt wurden, was für die Betroffenen bedeutete, im Rahmen der Kündigungsfrist einen neuen Lieferanten suchen zu müssen. Die Erfahrung zeigt, dass ein Teil der von solchen Vertragsbeendigungen betroffenen Endverbraucher nicht zeitgerecht aktiv wurde, in einen vertraglosen Zustand geriet und folglich von Abschaltungen bedroht war. Mit der neuen Regelung werden Netzbetreiber verpflichtet, von einer drohenden Abschaltung betroffene Endverbraucher mittels eingeschriebenem Brief explizit darauf hinzuweisen, dass diese rasch einen neuen Energieliefervertrag abzuschließen haben, um eine Abschaltung abzuwenden und welche Schritte dafür konkret zu setzen sind. Das bringt mehr Fairness und Planungssicherheit für Endkundinnen und Endkunden!

Abschöpfung von Gewinnen

Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, haben ÖVP und Grüne ein Bundesgesetz, das die Einführung eines "Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger" (EKB-F), eines "Energiekrisenbeitrag - Strom" (EKB-S) sowie eine Änderung des Einkommensteuergesetzes vorsieht, vorgelegt. Zudem soll durch die Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes der Verbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt werden. Den Rahmen für beide Anträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung. Mit dem Bundesgesetz über einen EKB-F sollen die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert werden. Als Vergleichszeitraum soll der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert. Die Investitionen müssen grundsätzlich zwischen dem 1. Jänner 2022 und dem 31. Dezember 2023 getätigt werden.

Weitere Umsetzung der Pflegereform

Mit dem Beschluss wird die 6. Urlaubswoche als „Entlastungswoche“ für Pflegekräfte ab dem 43. Lebensjahr umgesetzt.
Weiters wird ein 2 Stunden Zeitguthaben für Nachtdienste geschaffen. Der Beitragssatz für NSchG-Versicherte ist so festgesetzt, dass eine Deckung der Ersatzleistung des Bundes voraussichtlich zu 75% durch Beiträge erfolgt - er hätte demnach auf 4,7 % erhöht werden müssen. Mit der Sistierung bleibt der Beitragssatz von 3,8 % unverändert. Weiters wird der Angehörigenbonus in Höhe von 1.500 Euro pro Jahr umgesetzt und auch auf pflegende Pensionisten ausgeweitet. Ab 01. Juli 2023 tritt dieser in Kraft.

Erhöhung der Grundvergütung für Grundwehrdiener und Zivildiener

Ab dem nächsten Jahr erhalten Grundwehrdiener monatlich 500 Euro Grundvergütung, statt den bisher ausbezahlten knapp 360 Euro. Die erste Erhöhung dieser Art seit zehn Jahren stellt ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber jenen jungen Männern dar, die durch ihren Dienst einen wertvollen Beitrag für unseren Staat leisten.

Anhebung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll weiterhin eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes ermöglichen. Der Grenzbetrag von 7.600 Euro pro Kalenderjahr reicht für 2023 nicht mehr aus, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages auf 7.800 Euro erfolgt. Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2022: 485,85 Euro mal 12 minus 132 Euro Werbungskostenpauschale plus 30%) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgrund der Aufwertung im ASVG ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich. Da die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld-Konto von 16.200 Euro auf 18.000 Euro erhöht wurde (Teuerungs-Entlastungspaket III), ist auch die Zuverdienstgrenze für den zweiten Elternteil bei der Beihilfe entsprechend zu erhöhen. Die Novelle führt weder zu Mehrkosten noch zu Minderausgaben, da Eltern sich an die jeweilige Zuverdienstgrenze anpassen, um das Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können bzw. um allfällige Rückforderungen zu vermeiden.

Einbindung benachteiligter Kinder in Schulveranstaltungen

Auf Basis der Erfahrungen aus dem aktuellen Schulveranstaltungsfonds sowie einer Analyse der bereits bestehenden Unterstützungsleistungen der Länder soll ein Modell für die Unterstützung der Teilnahme sozioökonomisch benachteiligter Kinder und Jugendlicher aller Schultypen an Schulveranstaltungen ausgearbeitet werden.

2. Dienstrechts-Novelle 2022

Die von der Regierung vorgelegte 2. Dienstrechts-Novelle 2022 sieht neben zahlreichen Detailmaßnahmen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst insbesondere eine Erhöhung der Einstiegsgehälter vor. Weiters ist geplant, den Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete zu erweitern, Teilzeitbeschäftigte mit Vollzeitbeschäftigten bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen gleichzustellen und ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen. In die Bestellung der OGH-Spitze soll künftig ein mit Richter besetzter Personalsenat eingebunden werden. Das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz wird an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz angepasst. Weiters enthält sie die Erhöhung der Beamtengehälter für 2023.

Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der AMA

Durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der AMA sollen ab 1. Jänner 2023 alle landwirtschaftlichen Produzenten zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Mit der Novelle des AMA-Gesetzes reagiert die Bundesregierung auf eine Empfehlung des Rechnungshofs, die Aufbringung der Mittel auf eine breitere Basis zu stellen. Dies erfolgt durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen. Künftig sollen alle Landwirte mit mindestens 1,5 ha landwirtschaftlicher Fläche in die Agrarmarketing-Beitragspflicht fallen. Dazu soll es einen neuen allgemeinen Basisbeitrag bezogen auf landwirtschaftliche Flächen (außer Weinflächen) neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen (für Milch, geschlachtete Tiere, Eier, Gemüse, Obst, Gartenbauerzeugnisse und Wein) geben.

Stopp von neuen Reaktoren in Tschechien

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich auf bilateraler wie auch auf europäischer Ebene mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen, politischen und diplomatischen Mitteln für einen Stopp der Baupläne zur Errichtung von Small Modular Reactors in Tschechien einzusetzen und sich, wie im in der Sitzung vom 16.12.2021 einstimmig angenommen Antrag formuliert, auch weiterhin konsequent gegen die militärische Nutzung von Small Modular Reactors einzusetzen. Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, sich für eine grenzüberschreitende UVP im Zuge der Planung und Errichtung der Reaktorneubauten einzusetzen sowie keinen Reaktorneubauten zuzustimmen.

Beibehaltung der Pflichtversicherung für Landwirtinnen und Landwirte

Die neuen Hauptfeststellungsbescheide sollen sozialversicherungsrechtlich erst zu Beginn des Jahres 2024 wirksam werden. Gleichzeitig wird die Möglichkeit eröffnet, weiterhin in der Pflichtversicherung zu bleiben, selbst wenn die Versicherungsgrenze von 1.500 € jährlich durch die neue Hauptfeststellung unterschritten wird. Voraussetzung ist eine unveränderte Bewirtschaftung des Betriebs. Diese Opt-In-Regelung soll jeweils zum Monatsletzten widerrufen werden können.

 
 

DANKE!

Vielen DANK!

Das sind die Ergebnisse der Gemeinderatswahl vom 23.03.2025 Gleisdorf, in Klammer sehen Sie die Ergebnisse von 2020:

  • ÖVP: 2528 Stimmen (2565), 46,10% (57,87%), 15 Mandate (18)
  • SPÖ: 541 Stimmen (558 ), 9,87% (12,59%), 3 Mandate (4)
  • FPÖ: 1377 Stimmen (441), 25,11% (9,95%), 8 Mandate (3)
  • GRÜNE: 795 Stimmen (868), 14,50% (19,58%), 4 Mandate (6)
  • NEOS: 243 Stimmen (0), 4,43% (0 %), 1 Mandat (0)

Mein persönliches Info-Service für Sie!

Transparenz ist für mich eines der wichtigsten Gebote der Politik, der Kommunalpolitik ganz besonders. Und dazu gehören insbesondere gute Informationen aus erster Hand. Diese will ich Ihnen ab nun neben den bestehen Informationskanälen nun noch zusätzlich mit einem niederschwelligen persönlichen WhatsApp-Info bieten.

Wie geht das?

  1. Speichern Sie die Telefonnummer +43664602601205 als „BGM Stark Infoservice“ in Ihrem Handy.
  2. Senden Sie eine Nachricht mit Ihrem Vor- und Nachnamen und bestätigen Sie mit „OK“.
  3. Schon erhalten Sie künftig alle wichtigen Infos per WhatsApp.

Bitte beachten Sie: Auf die Nachrichten in diesem Format können Sie direkt antworten, Ihre Nachricht wird jedoch nur an mich gesendet, nicht an andere Empfängerinnen und Empfänger (kein Gruppenchat). Sie können sich jederzeit wieder abmelden, indem Sie „abmelden“ senden.

Also, bleiben wir im Gespräch! In persönlichen Begegnungen oder auch auf den digitalen Wegen.

Internationales Figurentheater Festival "puppille"

Mit insgesamt 35 Vorstellungen an 4 Festivaltagen spielen 12 Ensembles aus 6 Nationen für uns. Wie gewohnt, ist auch das 6. Internationale Gleisdorfer Figurentheater Festival hochkarätig und vielseitig!

Wir freuen uns auf Künstlerinnen und Künstler sowie Publikum von nah und fern! Ein Spektakel der Puppenspielkunst, das du nicht versäumen darfst. Lass dich entführen in die magische Welt des Puppentheaters! Sei herzlich willkommen!


Streetfoodmarket

DANKE!

Beim ÖVP-Stadtparteitag am 18.04.2022 wurde das gesamte Team des Stadtparteivorstandes mit 100% bestätigt, ich durfte mich über 97,6% der Delegiertenstimmen freuen und betrachte es als echten Auftrag für die kommenden fünf Jahre! Vielen Dank für das Vertrauen!

Die Themen 2025 - 2030

Hier finden Sie all jene Themen, für die mein Team und ich in den kommenden Jahren eintreten und konsequent daran arbeiten werden, diese für unsere Stadt umzusetzen.

Dieses Programm ist ein Ergebnis vieler persönlicher Gespräche, einer großen Umfrage, einer Bürgerveranstaltung, einer Arbeitsklausur und vieler inhaltsstarker Diskussionen – ein guter Boden für eine erfolgreiche Zukunft von Gleisdorf!

Da geht es zum Sieben-Punkte-Plan!